Corona-Krise

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Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

immer wieder wird über die Corona-Schutzmaßnahmen für den kommenden Winter diskutiert, auch darüber, wie die Maßnahmen an Schulen umgesetzt werden. Das aktuellste Schreiben an die Schulleitungen in Mecklenburg-Vorpommern enthält dazu folgende Informationen:

  • Es besteht keine Maskenpflicht in der Schule, jedoch wird empfohlen, diese zu tragen. In Anbetracht auf uns zukommender Infektionszahlen kann sich diese Empfehlung allerdings auch wieder in eine Pflicht umwandeln.
  • Alle Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen haben die Pflicht, sich zu Hause einem Selbsttest zu unterziehen. Ist dieser positiv, gilt für mindst. 5 Tage die Pflicht zur Isolation. Erst wenn der Test wieder negativ ausfällt, darf der- oder diejenige wieder in die Schule kommen. Alle Schüler, die aktuell keine Tests mehr zu Hause haben, können sich diese im Sekretariat (Krebsförden) oder bei Frau Walther (Neumühle) abholen. Ist der Test trotz Sympthomen negativ, besteht die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Schule bis zum Abklingen der Symptome. Solange muss sich außerdem täglich getestet werden.

In der Hoffnung auf möglichst wenige Infektionen an unserer Schule wünsche ich Ihnen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern und Schüler der Neumühler Schule,

mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.042022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kultusministerium dazu entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen.

Schreiben des Kultusministeriums

Das bedeutet konkret, dass das Tragen einer Maske auf dem Schulgelände nun freiwillig erfolgt. Jeder entscheidet für sich und sein Kind über das Tragen der Maske. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass Corona deshalb nicht einfach verschwunden ist und wir weiterhin sorgsam mit dem Thema Abstand und Maskentragen umgehen sollten.

Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern,

anbei finden Sie die Übersichten als Fließschema zum aktuellen Kontaktpersonenmanagement. Sie können also noch einmal nachlesen, wann wer in welchem Fall aufgrund von Corona-Infektion oder Kontakt zu einer infizierten Person in die Schule kommen darf, und wer nicht.

Fließschema Handlungsempfehlung

Kontaktpersonenmanagement Übersicht

Ich hoffe, diese Übersichten helfen Ihnen und uns bei der Entscheidung zum Schulbesuch.

Bleiben Sie schön gesund.

Ihre Nadja Richter

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

im Folgenden möchte ich die ab 7. März geltenden Regelungen für den Schulbesuch entsprechend 4. SchulCoronaVO M-V und dem Hygieneplan für Schulen in MV für Sie zusammenfassen:

Ab 7. März gelten folgende Regelungen:

  • Die 3-malige Testung der Schülerschaft pro Woche bleibt bestehen (bis 21.3.22).
  • Die Kohortenbildung ist aufgehoben, jahrgangsübergreifender Unterricht kann wieder stattfinden.
  • Die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ist aufgehoben, bei Bewegung im Raum besteht diese weiter. Jeder kann aber selbst entscheiden, ob er die Masken weitertragen möchte. Im Schulhaus auf den Fluren gilt die Maskenpflicht weiter. Im Freien ist die Maskenpflicht aufgehoben. Besucher allerdings sollen weiterhin eine Maske tragen.
  • Bei Veranstaltungen bleibt die Maskenpflicht, der 1,5 m Mindestabstand und der feste Sitzplatz Bedingung. Außerdem muss eine Anwesenheitsliste mit Name, Adresse und Telefonnummer geführt werden, die 4 Wochen aufzubewahren ist.
  • Das Betreten der Schule ist mit Corona-Symptomatik verboten und die Schulleitung zu informieren.
  • Jeder ist verpflichtet, wenn er mdst. 10 min Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatte, dies an die Schulleitung mitzuteilen. Dann erfolgt für 5 Tage eine tägliche Testung.
  • Schulsportliche Wettkämpfe dürfen wieder stattfinden.
  • Schulfahrten sind wieder gestattet.
  • Ab 21. März wird es wieder weitere Lockerungen für Schulen geben. Ich werde Sie rechtzeitig informieren.

Ich wünsche allen eine schöne Zeit bis zu den Osterferien und bleiben Sie gesund.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wir haben es geschafft: Ein ganzes Halbjahr lang ein normaler Stundenplan mit nur kurzzeitigen Einschränkungen! Und wir als Schule sind stolz darauf, es geschafft zu haben, Ihren Kindern ein vollständiges Unterrichtsangebot zu ermöglichen.

Nun aber sind Ferien, lang ersehnt und auch der Plan, die Ferien außerhalb von Deutschland zu verbringen, ist in vielen Familien Thema.  Ich wünsche Ihnen allen, egal wohin es nach den Zeugnisausgaben am 4. Februar 2022 auch geht, viel Erholung. Vor allem einmal abschalten von dem uns dauerhaft bewegenden Thema Corona. Ich möchte jedoch schon jetzt auf einige wichtige Dinge für den Schulstart nach den Ferien am 21.02.22 hinweisen.

1. Erklärung über das Reiseverhalten: Bitte geben Sie diese Ihrem Kind unbedingt am ersten Schultag, also am 21.02.22, ausgefüllt mit. Damit bestätigen Sie, dass Sie sich an die gültigen Einreisebestimmungen halten, falls Sie verreist waren. Bitte beachten Sie, dass es für alle als Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete ausgewiesenen Länder Quarantäneauflagen gibt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie hier: Kurzübersicht der Einreiseregelungen

Die Übersicht über die aktuell ausgewiesenen Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete finden Sie hier.

Ohne dieses o.g. Formular darf Ihr Kind am 21.02.22 nicht die Schule betreten. Wenn Sie es digital an die Klassenlehrer hochladen wollen, dann bitte bis Sonntag, 20.2.22 spätestens 17.00 Uhr. Ansonsten wird es für die Lehrer schwierig, am Montagmorgen die Kontrolle zu behalten.

2. Es besteht weiterhin Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Ich weiß, das ist nervig, aber notwendig und vom Ministerium angeordnet.

3. Der Unterricht geht lt. derzeit gültigem Stundenplan erst einmal in vollem Umfang weiter. Und natürlich hoffen wir, dass das auch im gesamten 2. Halbjahr so bleiben kann.

Also noch einmal: Schöne Ferien an alle Schülerinnen und Schüler und an Sie, liebe Eltern.

Ihre Nadja Richter

 

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, bitte ich Sie, am ersten Schultag nach den Ferien die Vorlage der unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorzulegen. Dieses ist in die Schule mitzubringen oder der Schule in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler vorzulegen. Sollten Sie diese Reiserückkehrerbestätigung in digitaler Form vorlegen wollen, bitte ich darum, dies noch bis zum Vorabend an die KlasssenlehrerInnen zu senden, da ansonsten eine Überprüfung am Montagmorgen etwas schwierig erscheint. Dass Betreten der Schule ohne die entsprechende Bescheinigung ist nicht gestattet.

Am Montagmorgen findet dann auch gleich die erste Testung mit den Schnelltests statt. Diese werden dann ab sofort 3 Mal pro Woche durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Inzidenzgeschehen in § 3a Absatz 3 der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geregelt ist.

Eine gute Nachricht: Die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel können ab dem 03.01.2022 im vertrauten Rahmen wieder unterrichtet werden.

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start im Jahr 2022 und vor allem ein gesundes Jahr 2022.

Ihre Nadja Richter

Erklärung über das Reiseverhalten..