News - Archive

Alle bisherigen News unserer Schule im Archiv.

Liebe Eltern der zukünftigen Klasse 5 im Schuljahr 2023/24,

wenn Sie Interesse daran haben, dass Ihr Kind ab August 2023 eine unserer 5. Klassen besucht, senden Sie bis zum 9.12.2022 eine Kopie des letzten Zeugnisses an buero.krebsfoerden@neumuehler-schule.de oder an die Faxnummer 0385-617 38 66 zusammen mit Ihrer Kontaktadresse. Anschließend übersenden wir Ihnen die Einladung zu unserem Schnuppertag am 14.12.2022, 8:00 bis 12:00. Außerdem senden Sie uns einen handgeschriebenen "Steckbrief" Ihres Kindes mit Hobbys, Lieblingsfächern und den nicht so geliebten Fächern jeweils mit Begründung. So können wir Ihr Kind schon mal ein wenig kennen lernen.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

immer wieder wird über die Corona-Schutzmaßnahmen für den kommenden Winter diskutiert, auch darüber, wie die Maßnahmen an Schulen umgesetzt werden. Das aktuellste Schreiben an die Schulleitungen in Mecklenburg-Vorpommern enthält dazu folgende Informationen:

  • Es besteht keine Maskenpflicht in der Schule, jedoch wird empfohlen, diese zu tragen. In Anbetracht auf uns zukommender Infektionszahlen kann sich diese Empfehlung allerdings auch wieder in eine Pflicht umwandeln.
  • Alle Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen haben die Pflicht, sich zu Hause einem Selbsttest zu unterziehen. Ist dieser positiv, gilt für mindst. 5 Tage die Pflicht zur Isolation. Erst wenn der Test wieder negativ ausfällt, darf der- oder diejenige wieder in die Schule kommen. Alle Schüler, die aktuell keine Tests mehr zu Hause haben, können sich diese im Sekretariat (Krebsförden) oder bei Frau Walther (Neumühle) abholen. Ist der Test trotz Sympthomen negativ, besteht die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Schule bis zum Abklingen der Symptome. Solange muss sich außerdem täglich getestet werden.

In der Hoffnung auf möglichst wenige Infektionen an unserer Schule wünsche ich Ihnen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern und Schüler der Neumühler Schule,

mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.042022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kultusministerium dazu entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen.

Schreiben des Kultusministeriums

Das bedeutet konkret, dass das Tragen einer Maske auf dem Schulgelände nun freiwillig erfolgt. Jeder entscheidet für sich und sein Kind über das Tragen der Maske. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass Corona deshalb nicht einfach verschwunden ist und wir weiterhin sorgsam mit dem Thema Abstand und Maskentragen umgehen sollten.

Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern,

anbei finden Sie die Übersichten als Fließschema zum aktuellen Kontaktpersonenmanagement. Sie können also noch einmal nachlesen, wann wer in welchem Fall aufgrund von Corona-Infektion oder Kontakt zu einer infizierten Person in die Schule kommen darf, und wer nicht.

Fließschema Handlungsempfehlung

Kontaktpersonenmanagement Übersicht

Ich hoffe, diese Übersichten helfen Ihnen und uns bei der Entscheidung zum Schulbesuch.

Bleiben Sie schön gesund.

Ihre Nadja Richter

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

im Folgenden möchte ich die ab 7. März geltenden Regelungen für den Schulbesuch entsprechend 4. SchulCoronaVO M-V und dem Hygieneplan für Schulen in MV für Sie zusammenfassen:

Ab 7. März gelten folgende Regelungen:

  • Die 3-malige Testung der Schülerschaft pro Woche bleibt bestehen (bis 21.3.22).
  • Die Kohortenbildung ist aufgehoben, jahrgangsübergreifender Unterricht kann wieder stattfinden.
  • Die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ist aufgehoben, bei Bewegung im Raum besteht diese weiter. Jeder kann aber selbst entscheiden, ob er die Masken weitertragen möchte. Im Schulhaus auf den Fluren gilt die Maskenpflicht weiter. Im Freien ist die Maskenpflicht aufgehoben. Besucher allerdings sollen weiterhin eine Maske tragen.
  • Bei Veranstaltungen bleibt die Maskenpflicht, der 1,5 m Mindestabstand und der feste Sitzplatz Bedingung. Außerdem muss eine Anwesenheitsliste mit Name, Adresse und Telefonnummer geführt werden, die 4 Wochen aufzubewahren ist.
  • Das Betreten der Schule ist mit Corona-Symptomatik verboten und die Schulleitung zu informieren.
  • Jeder ist verpflichtet, wenn er mdst. 10 min Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatte, dies an die Schulleitung mitzuteilen. Dann erfolgt für 5 Tage eine tägliche Testung.
  • Schulsportliche Wettkämpfe dürfen wieder stattfinden.
  • Schulfahrten sind wieder gestattet.
  • Ab 21. März wird es wieder weitere Lockerungen für Schulen geben. Ich werde Sie rechtzeitig informieren.

Ich wünsche allen eine schöne Zeit bis zu den Osterferien und bleiben Sie gesund.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wir haben es geschafft: Ein ganzes Halbjahr lang ein normaler Stundenplan mit nur kurzzeitigen Einschränkungen! Und wir als Schule sind stolz darauf, es geschafft zu haben, Ihren Kindern ein vollständiges Unterrichtsangebot zu ermöglichen.

Nun aber sind Ferien, lang ersehnt und auch der Plan, die Ferien außerhalb von Deutschland zu verbringen, ist in vielen Familien Thema.  Ich wünsche Ihnen allen, egal wohin es nach den Zeugnisausgaben am 4. Februar 2022 auch geht, viel Erholung. Vor allem einmal abschalten von dem uns dauerhaft bewegenden Thema Corona. Ich möchte jedoch schon jetzt auf einige wichtige Dinge für den Schulstart nach den Ferien am 21.02.22 hinweisen.

1. Erklärung über das Reiseverhalten: Bitte geben Sie diese Ihrem Kind unbedingt am ersten Schultag, also am 21.02.22, ausgefüllt mit. Damit bestätigen Sie, dass Sie sich an die gültigen Einreisebestimmungen halten, falls Sie verreist waren. Bitte beachten Sie, dass es für alle als Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete ausgewiesenen Länder Quarantäneauflagen gibt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie hier: Kurzübersicht der Einreiseregelungen

Die Übersicht über die aktuell ausgewiesenen Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete finden Sie hier.

Ohne dieses o.g. Formular darf Ihr Kind am 21.02.22 nicht die Schule betreten. Wenn Sie es digital an die Klassenlehrer hochladen wollen, dann bitte bis Sonntag, 20.2.22 spätestens 17.00 Uhr. Ansonsten wird es für die Lehrer schwierig, am Montagmorgen die Kontrolle zu behalten.

2. Es besteht weiterhin Maskenpflicht auf dem Schulgelände. Ich weiß, das ist nervig, aber notwendig und vom Ministerium angeordnet.

3. Der Unterricht geht lt. derzeit gültigem Stundenplan erst einmal in vollem Umfang weiter. Und natürlich hoffen wir, dass das auch im gesamten 2. Halbjahr so bleiben kann.

Also noch einmal: Schöne Ferien an alle Schülerinnen und Schüler und an Sie, liebe Eltern.

Ihre Nadja Richter

 

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, bitte ich Sie, am ersten Schultag nach den Ferien die Vorlage der unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorzulegen. Dieses ist in die Schule mitzubringen oder der Schule in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler vorzulegen. Sollten Sie diese Reiserückkehrerbestätigung in digitaler Form vorlegen wollen, bitte ich darum, dies noch bis zum Vorabend an die KlasssenlehrerInnen zu senden, da ansonsten eine Überprüfung am Montagmorgen etwas schwierig erscheint. Dass Betreten der Schule ohne die entsprechende Bescheinigung ist nicht gestattet.

Am Montagmorgen findet dann auch gleich die erste Testung mit den Schnelltests statt. Diese werden dann ab sofort 3 Mal pro Woche durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Inzidenzgeschehen in § 3a Absatz 3 der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geregelt ist.

Eine gute Nachricht: Die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel können ab dem 03.01.2022 im vertrauten Rahmen wieder unterrichtet werden.

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start im Jahr 2022 und vor allem ein gesundes Jahr 2022.

Ihre Nadja Richter

Erklärung über das Reiseverhalten..

Liebe Eltern,

anbei finden Sie ein aktuelles Schreiben des Bildungsministeriums an die Eltern von Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern zu Ihrer Kenntnis.

Im Augenblick haben wir eine recht angespannt Lage, was die Neuinfektionen im Land betrifft. Ich hoffe sehr, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht in die Lage kommen, dass Schulen geschlossen werden müssen.

Unter diesem Hintergrund müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, uns selbst und Ihre Kinder zu schützen. Ein Aspekt dabei ist die Testung der Schülerinnen und Schüler. Diese erfolgt ab Klasse 5 ausschließlich in der Schule.

Sollten wir aufgrund der aktuellen Lage gezwungen sein, Ganztagsangebote zu reduzieren, werden wir Sie umgehend, auch hier auf dieser Seite, informieren. Eine Kürzung kommt nur in Frage, wenn Angebote jahrgangsstufenübergreifend nicht mehr realisiert werden dürfen oder können.

Elternbrief des Bildungsministeriums ...

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

aufgrund von 3 Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern wurde für die Klasse 6c der Neumühler Schule durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne bis 28.11.2021 verhängt. Durch eine PCR-Gruppentestung am heutigen Dienstag besteht jedoch die Möglichkeit, sich „freizutesten“ und bei einem negativen Testergebnis ab Mittwoch wieder in die Schule zu kommen.

Hier finden Sie den Link zur entsprechenden Allgemeinverfügung.

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

nach den Herbstferien bestand für zwei Wochen die Pflicht zum Tragen einer Mund Nase Bedeckung unabhängig von der risikogewichteten Einstufung. 

„Entscheidend für die Maskenpflicht nach diesen zwei Wochen ist die risikogewichtete Einstufung der Landkreise sowie der kreisfreien Städte am 21.10.2021. Ab Stufe 2 (gelb) am Stichtag 21.10.2021 gilt für den jeweiligen Landkreis sowie der jeweiligen kreisfreien Stadt ab dem 25.10.2021 Maskenpflicht.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass sollte in einem Landkreis sowie in einer kreisfreien Stadt die Stufe 2 (gelb) auch am 21.10.2021 gelten, für jede Person in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.“ (E-Mail Kultusministerium vom 22.10.21)

Da wir nun leider in Schwerin am gestrigen Tag tatsächlich in „gelb“ eingestuft waren, gilt ab Montag weiter die Maskenpflicht. Leider! 

www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie

Und diese Maskenpflicht wird erst wieder ausgesetzt, wenn sich ein Landkreis oder kreisfreie Stadt 5 Tage in Folge in Stufe 1 (grün) befindet und wiedereingesetzt, wenn sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Stufe 2 (gelb) oder höher befindet.

Ich wünsche Ihnen trotzdem ein schönes Wochenende.

Ihre Frau Richter

Liebe Eltern,

im Laufe des gestrigen Tages hat sich ergeben, dass eine Verunreinigung der Lösung des Testkits Anhui Deepblue Medical Technology (COVID-19 SARS-Co-V-2 Antigentest) nicht ausgeschlossen werden kann. Zum Schutz der Anwender hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) soeben per E-Mail mitgeteilt, dass von einer Verwendung bis zur Klärung des Sachverhaltes abzuraten ist.

Somit sind diese Testkits vorerst nicht mehr zu verwenden.

Auch an unserer Schule wurden diese bislang verwendet und auch an Schülerinnen und Schüler ausgeteilt.
Die Tests in unserer Schule ab Klasse 5 werden entsprechend am Freitag nachgeholt, wir gehen davon aus, dass wir bis dahin neue Tests über das Ministerium geliefert bekommen.

Alle Kinder der Grundschule, die zu heute aus o.g. Grund bereits keinen Test zu Hause durchgeführt haben, erhalten am morgigen Tag neue Testkits einer anderen Marke, ebenso vorausgesetzt, dass entsprechend neue Tests an die Schule ausgeliefert werden. Die ausgegebenen Tests werden bis zu einer endgültigen Entscheidung über deren Weiterverarbeitung aufbewahrt.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat neue Handlungsempfehlungen für Kitas und Schulen bei Erkältungssymptomatik erarbeitet. Nunmehr können SchülerInnen bei leichten Symptomen wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, bei leichter Abgeschlagenheit, bei leichten Kopf- und Gliederschmerzen, bei verstopfter oder laufender Nase, leichtem Husten, ohne Atemnot, ohne Geruchs- oder Geschmacksverlust in die Schule kommen. Lediglich eine vermehrte Testung wird innerhalb der ersten 5 Tage empfohlen. Hier veröffentlichen wir für Sie die Handlungsempfehlung für Kitas und Schulen als Fließschema.

Die bei schweren Symptomen notwendige Selbsterklärung finden sie hier oder unter "Aktuelle Formulare".

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

die Corona-Ampel der Stadt Schwerin zeigt seit mehreren Tagen „gelb“ an, das bedeutet, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände wieder aktuell ist. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind eine Maske mitzugeben. Dies gilt auch schon für die Ferienbetreuung in der Grundschule in den Oktoberferien.

Außerdem gilt, unabhängig von der Corona-Ampel, für alle Schüler des Landes M-V nach den Ferien eine 14-tägige Maskenpflicht.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

bald nun gibt es die ersten Ferien des Schuljahres 2021/2022 für unsere Schülerinnen und Schüler. Bitte denken Sie daran, dass am Freitag, den 1.10.2021 kein Unterricht in der Schule stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 11 erhalten ihre Aufgaben über it`s learning. Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule befinden sich an diesem Tag alle in einer schulinternen Fortbildung.

Sicher werden einige von Ihnen gemeinsam mit den Kindern die Ferien nutzen, um in den Urlaub zu fahren. Bitte prüfen Sie genau die Liste des RKI über die Hochinzidenzgebiete und eventuell folgende Quarantäneauflagen.

Am Montag nach den Ferien bringen alle Schülerinnen und Schüler wieder den von den Eltern unterschriebenen Zettel zur Gesundheitserklärung ab. Bitte nicht vergessen. Sie finden das Formular auf unserer Internetseite unter aktuelle Formulare.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern schon jetzt erholsame Ferien.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler,

ab 25.8.2021 wird die Maskenpflicht an Schulen aufgrund der Tatsache, dass die Corona-Ampel 5 Tage in Folge auf „gelb“ steht, wieder aufgehoben.

Bekanntmachung Corona-Ampel Orange:

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie ) wird hiermit bekanntgegeben, dass in der Landeshauptstadt Schwerin die risikogewichtete Einstufung der Stufe 1 (,,Gelb") an 5 aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde.

Somit gelten ab dem 25.08.2021 nachfolgendeMaßnahmen nicht mehr: ·

- Mund-Nase-Bedeckung gemäß § 3a Abs. 2 der 3. SchulCoronaVO M-V in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen
- Mund-Nase-Bedeckung Beschäftigte der Horte und die Kinder während der Hortförderung imInnenraum gemäß § 2 Abs. 3 der Corona-KiföVO M-V
- Betretensbeschränkung in vollstationärenPflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformenfür Menschen mit Behinderung sowie für Angebote für Menschen mit Behinderung gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege und Soziales Corona-VO M-V
- Testverpflichtung Personal in vollstationärenPflegeeinrichtungen mindestens dreimalwöchentlich gemäß § 5 Abs. 3 Pflege- und Soziales Corona-VO M-V
- die in der Corona-Landesverordnung MV vorgesehenen Testpflichten. Dies gilt ausdrücklich nicht für die weiterhin bestehenden Testpflichten nach § 2 Abs. 14 S. 3 (Spezial-/ Jahrmärkte) und Abs. 29 S. 2 (Messen), § 3 Abs. 1a (Club, Diskothek, Bar), § 4 (Beherbergung) und § 8 Abs. 9a und 9b (Großveranstaltungen), durch die Landeshauptstadt Schwerin gesondert angeordneten Testpflichten sowie die besonderen Regelungen der Verordnungen nach § 15 Abs. 1, 2, 3 und 5 Corona-Landesverordnung MV

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,

da nun seit 3 Tagen die Corona-Ampel der Stadt Schwerin auf Orange steht, kommt ab morgen, Freitag, den 20.08.2021, wieder die Maskenpflicht auf allen Schulgeländen und in Schulgebäuden auf uns zu. Leider.
Wer neue Masken benötigt, kann sich gern im Sekretariat melden.

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Trotzdem wünsche ich Ihnen und euch schon jetzt ein schönes Wochenende.

Ihre und eure Nadja Richter

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler an der Neumühler Schule Schwerin,

nach den ersten beiden Schulwochen freuen wir uns nun entsprechend der Schul-Corona-Verordnung auf das Aussetzen der Maskenpflicht an der Schule ab Montag, 16.08.2021. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf schulischem Gelände oder in Schulgebäuden aufhalten, keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen müssen. Freiwillig kann dies natürlich jeder weiter tun. Gäste unseres Hauses, wie Eltern oder Dienstleister bitten wir weiterhin, auf dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die o.g. Regelung hat jedoch nur so lange Gültigkeit, bis die Corona-Ampel für Schwerin drei Tage hintereinander orange angezeigt hat. Danach tritt die Regelung zur Maskenpflicht wieder für alle Personen in Kraft. Nun drücken wir alle die Daumen, dass dies für Schwerin nicht so schnell passiert.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern schon jetzt ein schönes Wochenende mit möglichst viel Sonne und guter Erholung.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern,

zum Schuljahresbeginn wünsche ich allen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern alle Gute und vor allem ein Schuljahr mit vielen schönen Erlebnissen und großen Erfolgen.

Heute wurden uns folgende aktualisierte Formulare durch das Kultusministerium zugestellt:

Gesundheitsbestätigung/Erklärung über Reiseverhalten

Bestätigung der zu Hause durchgeführten Selbsttests

Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Durchführung der Tests in der Schule.

Sie finden diese Formulare auch unter "aktuelle Formulare" auf unserer Internetseite.

Ihre Nadja Richter

 

Liebe Eltern der neuen 5. Klassen,

sicher freuen sich Ihre Kinder auf den ersten Schultag in ihrer neuen Schule schon sehr. Ihnen wurden per E-Mail bereits wichtige Informationen zum Start am ersten Tag zugesandt.

Aufgrund der Notwendigkeit der Überprüfung der Gesundheitsbescheinigungen und Tests bzw. der Dokumente über Genesene und Geimpfte wird die Aufnahme Ihrer Kinder erst 8:20 Uhr beginnen.

Wir bitten darum, dass sich die Kinder bereits ab 7:40 auf dem Schulgelände einfinden, die Eltern dann ab  8:00 Uhr an der Feuerwehreinfahrt (links neben dem Schulgebäude) mit Mindestabstand und Maske sammeln. Dort werden die entsprechenden Dokumente geprüft, bevor wir mit der Veranstaltung beginnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Frau Richter

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

ich freue mich darauf,  wieder alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule am 2. August 2021 begrüßen zu dürfen. Ich hoffe, Sie alle hatten einen erholsamen Sommer mit vielen schönen Eindrücken.

Das neue Schuljahr beginnt leider auch wieder mit besonderen Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie. Unsere Schule jedoch beginnt Ihren Schulbetrieb mit der vollen Stundentafel und wir alle hoffen sehr, dass das Versprechen der Bundesregierung, Schulen nicht zu schließen, auch lange Gültigkeit behält.

Wichtig für den ersten Unterrichtstag: Jeder Schüler muss eine Gesundheitsbestätigung ausgefüllt vorlegen, bevor er die Schule betritt. Sie finden diese unter "Formulare" auf unserer Internetseite und können sie bereits vor Schulbeginn Ihrem Klassenlehrer per Mail (mit Lesebestätigung) ausgefüllt zusenden.
Außerdem besteht weiterhin 2 x wöchentlich die Testpflicht. Die Schüler der Grundschule haben vor den Ferien bereits einen Test mit nach Hause bekommen. Die Bestätigung der Durchführung des Tests zu Hause vor Unterrichtsbeginn geben die Eltern bitte unbedingt am Montag mit. Ansonsten müssen wir hier in der Schule den Test mit Ihrem Kind durchführen. Sowohl die Bestätigung der Testdurchführung als auch die Erlaubnis zur Durchführung der Tests finden Sie auf der Internetseite.
Im Sekundarbereich werden am Montagmorgen die Tests im Klassenverband durchgeführt. Prüfen Sie bitte als Eltern, ob Ihre Einverständniserklärung dafür in der Schule bereits vorliegt. Wenn nicht, vergessen Sie bitte nicht, diese mitzugeben. Das erspart uns viel Mühe mit Telefonaten und erleichtert den Schuljahresbeginn. Für Donnerstag bekommen dann wieder alle Kinder der Schule einen Test mit nach Hause. Sollten Schüler bereits durchgeimpft oder genesen sein, entfällt die Testpflicht. Dazu benötigen wir entsprechend eine amtliche Bestätigung. Für Eltern, die Ihre Kinder bereits zu Hause testen lassen wollen, muss unbedingt die Bestätigung über einen Negativtest mitgebracht werden (s.o.).

Denken Sie bitte auch an die Maskenpflicht in den ersten zwei Unterrichtswochen. Wir wissen, dass dies eine Belastung sowohl für Schüler als auch Lehrer darstellt, sind aber hier an die geltenden Vorschriften gebunden. Wir werden versuchen, möglichst oft auch Maskenpausen einzurichten.

Ich wünsche uns allen einen angenehmen Schulstart.

Ihre Nadja Richter