Maskenpflicht an Schulen gekippt (22.04.2022)

Liebe Eltern und Schüler der Neumühler Schule,

mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.042022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kultusministerium dazu entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen.

Schreiben des Kultusministeriums

Das bedeutet konkret, dass das Tragen einer Maske auf dem Schulgelände nun freiwillig erfolgt. Jeder entscheidet für sich und sein Kind über das Tragen der Maske. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass Corona deshalb nicht einfach verschwunden ist und wir weiterhin sorgsam mit dem Thema Abstand und Maskentragen umgehen sollten.

Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche.

Ihre Nadja Richter

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