Wie geht es weiter ab nächste Woche? (Stand 22.04.21, 9.00 Uhr)
Liebe Eltern der Neumühler Schule,
nachdem nun die "Bundes-Notbremse" in der heutigen Bundesratssitzung zur Debatte steht, sind viele Lehrer, Eltern und Schüler verunsichert. Weichen doch die derzeit gültigen Regelungen des Landes MV den Schulbetrieb betreffend von denen im zu beschließenden Bundesinfektionsschutzgesetz ab.
Leider kann auch ich Ihnen keine fundierte Aussage zu den dann geltenden Vorschriften zum Schulbetrieb machen. Noch gilt für uns die Regelung der 4. Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung, in welcher steht: "Ab einschließlich 19.04.2021 gelten landesweit die Regelungen gemäß § 7c zum Schulbetrieb (Notbetrieb und Distanzunterricht). Die Regelungen des Satzes 1 bleiben in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt...."
Uns bleibt nun zu warten, wie seitens der Landeshauptstadt und der Landesregierung weiter verfahren wird.
Ein wichtiger Hinweis jedoch noch von mir zu den Kindern, die in die Notbetreuung kommen. Wenn Ihr Kind die COVID-19-Symptome aufweist (siehe beiliegende Selbsterklärung) darf das Kind nicht in die Schule kommen, sondern es muss beim Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendarzt eine Abklärung erfolgen. Geben Sie dann bitte anschließend Ihrem Kind die beiliegende Selbsterklärung mit.
Sobald mir Neuerungen zu den Regelungen zum Schulbetrieb bekannt werden, veröffentliche ich diese hier an der für Sie mittlerweile gewohnten Stelle.
Ihre Nadja Richter
Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung einer COVID-19-Symptomatik