Schulbeginn ab 3. Januar 2022

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, bitte ich Sie, am ersten Schultag nach den Ferien die Vorlage der unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorzulegen. Dieses ist in die Schule mitzubringen oder der Schule in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler vorzulegen. Sollten Sie diese Reiserückkehrerbestätigung in digitaler Form vorlegen wollen, bitte ich darum, dies noch bis zum Vorabend an die KlasssenlehrerInnen zu senden, da ansonsten eine Überprüfung am Montagmorgen etwas schwierig erscheint. Dass Betreten der Schule ohne die entsprechende Bescheinigung ist nicht gestattet.

Am Montagmorgen findet dann auch gleich die erste Testung mit den Schnelltests statt. Diese werden dann ab sofort 3 Mal pro Woche durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Inzidenzgeschehen in § 3a Absatz 3 der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geregelt ist.

Eine gute Nachricht: Die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel können ab dem 03.01.2022 im vertrauten Rahmen wieder unterrichtet werden.

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start im Jahr 2022 und vor allem ein gesundes Jahr 2022.

Ihre Nadja Richter

Erklärung über das Reiseverhalten..

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