Aufhebung der Maskenpflicht an der Schule

Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler,

ab 25.8.2021 wird die Maskenpflicht an Schulen aufgrund der Tatsache, dass die Corona-Ampel 5 Tage in Folge auf „gelb“ steht, wieder aufgehoben.

Bekanntmachung Corona-Ampel Orange:

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie ) wird hiermit bekanntgegeben, dass in der Landeshauptstadt Schwerin die risikogewichtete Einstufung der Stufe 1 (,,Gelb") an 5 aufeinanderfolgenden Tagen erreicht wurde.

Somit gelten ab dem 25.08.2021 nachfolgendeMaßnahmen nicht mehr: ·

- Mund-Nase-Bedeckung gemäß § 3a Abs. 2 der 3. SchulCoronaVO M-V in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen
- Mund-Nase-Bedeckung Beschäftigte der Horte und die Kinder während der Hortförderung imInnenraum gemäß § 2 Abs. 3 der Corona-KiföVO M-V
- Betretensbeschränkung in vollstationärenPflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformenfür Menschen mit Behinderung sowie für Angebote für Menschen mit Behinderung gemäß § 4 Abs. 1 der Pflege und Soziales Corona-VO M-V
- Testverpflichtung Personal in vollstationärenPflegeeinrichtungen mindestens dreimalwöchentlich gemäß § 5 Abs. 3 Pflege- und Soziales Corona-VO M-V
- die in der Corona-Landesverordnung MV vorgesehenen Testpflichten. Dies gilt ausdrücklich nicht für die weiterhin bestehenden Testpflichten nach § 2 Abs. 14 S. 3 (Spezial-/ Jahrmärkte) und Abs. 29 S. 2 (Messen), § 3 Abs. 1a (Club, Diskothek, Bar), § 4 (Beherbergung) und § 8 Abs. 9a und 9b (Großveranstaltungen), durch die Landeshauptstadt Schwerin gesondert angeordneten Testpflichten sowie die besonderen Regelungen der Verordnungen nach § 15 Abs. 1, 2, 3 und 5 Corona-Landesverordnung MV

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