Aktuelle Informationen zum Schulbeginn 2021/2022

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

ich freue mich darauf,  wieder alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule am 2. August 2021 begrüßen zu dürfen. Ich hoffe, Sie alle hatten einen erholsamen Sommer mit vielen schönen Eindrücken.

Das neue Schuljahr beginnt leider auch wieder mit besonderen Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie. Unsere Schule jedoch beginnt Ihren Schulbetrieb mit der vollen Stundentafel und wir alle hoffen sehr, dass das Versprechen der Bundesregierung, Schulen nicht zu schließen, auch lange Gültigkeit behält.

Wichtig für den ersten Unterrichtstag: Jeder Schüler muss eine Gesundheitsbestätigung ausgefüllt vorlegen, bevor er die Schule betritt. Sie finden diese unter "Formulare" auf unserer Internetseite und können sie bereits vor Schulbeginn Ihrem Klassenlehrer per Mail (mit Lesebestätigung) ausgefüllt zusenden.
Außerdem besteht weiterhin 2 x wöchentlich die Testpflicht. Die Schüler der Grundschule haben vor den Ferien bereits einen Test mit nach Hause bekommen. Die Bestätigung der Durchführung des Tests zu Hause vor Unterrichtsbeginn geben die Eltern bitte unbedingt am Montag mit. Ansonsten müssen wir hier in der Schule den Test mit Ihrem Kind durchführen. Sowohl die Bestätigung der Testdurchführung als auch die Erlaubnis zur Durchführung der Tests finden Sie auf der Internetseite.
Im Sekundarbereich werden am Montagmorgen die Tests im Klassenverband durchgeführt. Prüfen Sie bitte als Eltern, ob Ihre Einverständniserklärung dafür in der Schule bereits vorliegt. Wenn nicht, vergessen Sie bitte nicht, diese mitzugeben. Das erspart uns viel Mühe mit Telefonaten und erleichtert den Schuljahresbeginn. Für Donnerstag bekommen dann wieder alle Kinder der Schule einen Test mit nach Hause. Sollten Schüler bereits durchgeimpft oder genesen sein, entfällt die Testpflicht. Dazu benötigen wir entsprechend eine amtliche Bestätigung. Für Eltern, die Ihre Kinder bereits zu Hause testen lassen wollen, muss unbedingt die Bestätigung über einen Negativtest mitgebracht werden (s.o.).

Denken Sie bitte auch an die Maskenpflicht in den ersten zwei Unterrichtswochen. Wir wissen, dass dies eine Belastung sowohl für Schüler als auch Lehrer darstellt, sind aber hier an die geltenden Vorschriften gebunden. Wir werden versuchen, möglichst oft auch Maskenpausen einzurichten.

Ich wünsche uns allen einen angenehmen Schulstart.

Ihre Nadja Richter

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