Aktuelle Informationen (Stand 22.02.2021, 14.00 Uhr))
Liebe Eltern der Neumühler Schule,
wie in meiner letzten Mitteilung vom Freitag, den 19.2.2021, auf der Internetseite dargelegt, öffnen wir für alle Schülerinnen der Klassen 1 bis 6 ab 22.2.2021 die Schule in Form der freiwilligen Präsenz.
In der Zweiten Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (2. Schul-Corona-Verordnung - 2. SchulCoronaVO M-V) vom 15. Februar 2021 heißt es als Regelung ab dem 24.2.2021:
„(1) Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
(2) Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen gemäß § 7b Absatz 1 Satz 2 und wird ein freiwilliger Präsenzunterricht angeboten. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.“
Das ermöglicht uns, wieder für alle Schülerinnen und Schüler ab 24.02.2021 Präsenzunterricht anzubieten, wenn auch aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen mit einer veränderten Stundentafel.
Gesundheitsbescheinigung zur Vorlage in der Schule