News - Archive

Alle bisherigen News unserer Schule im Archiv.

Liebe Eltern der Abc-Schützen der Neumühler Schule Schwerin,
sicher warten Sie und Ihre Kinder schon gespannt auf den Tag der Einschulung.

Hiermit gebe ich Ihnen einige wichtige Informationen für den Tag der Einschulung und für den Schulstart Ihres Kindes:

Unsere Einschulungsfeier beginnt 9.30 Uhr. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass an der Einschulungsfeier in der Turnhalle selbst nur die Eltern und Geschwister teilnehmen können, Großeltern und weitere Verwandte oder Freunde aber herzlich auf dem Schulgelände willkommen sind. Für die Großeltern haben wir mit hinter der Turnhalle einen großen Fernseher aufgestellt, dass diese die Einschulung auch mit Bild und Ton verfolgen können. Bitte denken Sie dabei an den Mindestabstand und natürlich das Tragen einer Maske.

Für alle Gäste gilt: Bitte legen Sie einen negatives Ergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor, d.h. ein negatives Testergebnis, einen Nachweis auf eine überstandene Infektion oder aber einen Impfnachweis. Für Personen ohne diesen Nachweis halten wir in Ausnahmefällen einen Test bereit.

Auch die Kinder müssen getestet sein. Für die Kinder können Sie gern, wenn Sie die Schultüte in der Schule abgeben, 2 Corona-Selbsttests im Büro abholen. Einen davon bitten wir Sie vor der Einschulung durchzuführen, den anderen vor dem ersten Schultag.

Des Weiteren benötigen wir für alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, auch für die auf dem Schulgelände wartenden Gäste, eine Gesundheitsbestätigung (siehe Formular).
Während der Veranstaltung in der Turnhalle gilt Maskenpflicht.
Da die entsprechende Prüfung der Nachweise ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie, rechtzeitig auf dem Schulgelände zu erscheinen.

Wir wünschen Ihnen und uns eine angenehme und erlebnisreiche Einschulungsfeier und einen tollen Start ins Schulleben.

Formular Gesundheitsbestätigung

Formular Selbsttest in der Schule

Formular Selbsttest-Bestätigung Schulanfänger

Testbestätigung zu Hause für Eltern/Gäste

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

ich wünsche allen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein erholsames Pfingstfest, bevor wir nach den Pfingstferien am Mittwoch dann in die letzten 4 Wochen vor den großen Sommerferien starten.

Für alle Schülerinnen und Schüler des Landes MV beginnt nach den Pfingstferien der Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen, für unsere Schülerinnen und Schüler der Neumühler Schule ändert sich dabei nicht allzu viel, denn unsere Schüler sind ja schon seit 17.05.21 vollzählig in der Schule. Über Details der Unterrichtsorganisation werden Sie Ihre Klassenleiter und Klassenleiterinnen informieren.

Wichtig für Sie: Die Gesundheitsbescheinigung ist nach den Pfingstferien dieses Mal nicht vorzulegen. Diese Information erreichte mich am heutigen Tage aus dem Bildungsministerium. Ein Formular weniger- wie schön!

Bleiben Sie schön gesund und freuen Sie sich gemeinsam auf die ersten Schritte in ein wenig mehr Normalität.

Ihre Nadja Richter

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

ab 17. Mai 2021 beginnt an unseren beiden Standorten wieder der Unterrichtsbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitungen und der Vorstand, freuen uns auf Ihre Kinder und auch darauf, dieses Schuljahr zumindest gemeinsam beenden zu können. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zum Unterrichtsbetrieb. Sicher werden Ihnen die KlassenleiterInnen Ihrer Kinder auch per E-Mail noch weitere Informationen zukommen lassen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.

Hinweise zum Schulbetrieb an der Grundschule der Neumühler Schule Schwerin (Kl. 1 bis 4)

Hinweise zum Schulbetrieb des Sekundarbereiches der Neumühler Schule Schwerin (Kl. 5 bis 10)

Ihre Nadja Richter

Die notwendigen Formulare  (Einverständniserklärung und Testbestätigung über zu Hause durchgeführte Tests) finden Sie unter News/Aktuelle Formulare.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Bildungsministerium hat ein Lern- und Förderangebot im Rahmen eines  Landesprogrammes beschlossen. Dazu hier auf diesem Link das Schreiben des Bildungsministeriums, wie man diese Möglichkeit in Anspruch nehmen kann, wenn man zusätzlich zum Unterricht in der Schule an Nachhilfeprogrammen außerhalb von Schule teilnehmen möchte, um durch die Pandemie entstandene Wissenslücken zu schließen.

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

gespannt schauen wir auf die stetig sinkenden Inzidenzzahlen. Und dabei kommt Vorfreude auf, denn wenn es sich so weiterentwickelt, werden wir ab 17.05.2021 die Schule wieder für alle Schülerinnen und Schüler öffnen dürfen.

Die Regel sieht so aus: Wenn im Bundesland M-V die Inzidenz landesweit für 7 Tage hintereinander unter 100 liegt, werden die Schulen geöffnet. Welche genauen Vorschriften dann gelten, hängt jedoch von der Inzidenz in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem Landkreis ab. Aber auch diesbezüglich sieht es gut aus, denn auch in Schwerin selbst sind die Werte seit ein paar Tagen unter 100.

Unterrichtsbetrieb ab 17. Mai 2021 an der Neumühler Schule Schwerin...

Einverständniserklärung für die Durchführung des Corona-Tests in der Schule

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wie jeden Montagmorgen.... neue Formulare für den Schulbetrieb.

Wie Sie ja sicher schon gehört haben, ist die Testpflicht für den Besuch der Schule für Schülerinnen und Schüler und das Personal nun auch in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen worden. Dabei haben die Betroffenen die Möglichkeit, diesen Test auf dreierlei Weise zu erbringen:

1. Durchführung in der Schule unter Aufsicht und Anleitung (Einverständniserklärung der Eltern notwendig),

2. Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten über einen zu Hause durchgeführten Test (natürlich mit negativen Testergebnis) oder

3. Vorlage einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest o.ä. , der max. 24 h vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen zulässigen Stelle durchgeführt wurde.

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Woche. Und wenn Sie Zeit haben .... auch auf den anderen Nachrichtenseiten unter Aktuelles unserer Internetseite finden sich ab und auch in Coronazeiten neue Nachrichten.

Ihre Nadja Richter

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits gestern beschrieben, gilt die Landesverordnung zum Schulbetrieb. Anbei ein Artikel aus der SVZ vom heutigen Tag.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende in der Hoffnung auf baldige Senkung der Inzidenzzahlen im Interesse aller Schülerinnen und Schüler.

Ihre Nadja Richter

Artikel SVZ

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

nachdem nun die "Bundes-Notbremse"  in der heutigen Bundesratssitzung zur Debatte steht, sind viele Lehrer, Eltern und Schüler verunsichert. Weichen doch die derzeit gültigen Regelungen des Landes MV den Schulbetrieb betreffend von denen im zu beschließenden Bundesinfektionsschutzgesetz ab.

Leider kann auch ich Ihnen keine fundierte Aussage zu den dann geltenden Vorschriften zum  Schulbetrieb machen. Noch gilt für uns die Regelung der 4. Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung, in welcher steht:  "Ab einschließlich 19.04.2021 gelten landesweit die Regelungen gemäß § 7c zum Schulbetrieb (Notbetrieb und Distanzunterricht). Die Regelungen des Satzes 1 bleiben in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt...."

Uns bleibt nun zu warten, wie seitens der Landeshauptstadt und der Landesregierung weiter verfahren wird.

Ein wichtiger Hinweis jedoch noch von mir zu den Kindern, die in die Notbetreuung kommen. Wenn Ihr Kind die COVID-19-Symptome aufweist (siehe beiliegende Selbsterklärung) darf das Kind nicht in die Schule kommen, sondern es muss beim Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendarzt eine Abklärung erfolgen. Geben Sie dann bitte anschließend Ihrem Kind die beiliegende Selbsterklärung mit.

Sobald mir Neuerungen zu den Regelungen zum Schulbetrieb bekannt werden, veröffentliche ich diese hier an der für Sie mittlerweile gewohnten Stelle.

Ihre Nadja Richter

Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung einer COVID-19-Symptomatik

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

am heutigen Tag findet der MV-Gipfel statt, doch schon jetzt ist klar, dass erhebliche Einschränkungen auf uns zukommen werden, bedingt durch die steigenden Inzidenzzahlen in unserem Land.

Es tut mir leid, Ihnen nun mitteilen zu müssen, dass ab Montag, 19.04.2021 auch auf die Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Festlegungen des Landes anzuwenden sind.

Ich bitte Sie um Geduld, die konkreten Festlegungen die Notbetreuung ab Montag, 19.4.2021 betreffend. Wir warten auf entsprechende Formulare des Landes und endgültige Festlegungen und werden Sie sofort hier auf unserer Internetseite informieren. Ich danke für Ihr Verständnis. Aktuell gültig sind die Links zu nutzen, die ich unten angehängt habe.

Wichtig für die Nutzer des Schülerverkehrs zwischen Neumühle und Krebsförden. Der Bus wird ab Montag, 19.4.2021 bis auf Weiteres nicht mehr fahren. Des Weiteren haben wir im Vorstand der Neumühler Schule beschlossen, dass für die Schülerinnen und Schüler, die die Notfallbetreuung besuchen, eine Testpflicht mit den Selbsttests besteht. Für die Grundschüler geben wir diese wieder am Freitag mit nach Hause und ab Klasse 5 werden die Tests unter Aufsicht jeweils montags, mittwochs und freitags durch die Schüler selbst in der Schule durchgeführt. Denken Sie also bitte an die Einverständniserklärung der Eltern, falls diese noch nicht vorliegt.

Ihre Nadja Richter

Ergänzung: Für die Notfallbetreuung an Schulen gilt lt. 2. Corona-Schulverordnung die Corona-Kindertagesförderungsverordnung §2 Abs. 4,5 und 10 in der aktuellen Fassung.

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare für die Notfallbetreuung:

https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/kinder-jugend-familie/kindertagesfoerderung/notfallbetreuung-/

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

die aktuellen Diskussionen um das neue Infektionsschutzgesetz und die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen für die Durchführung von Präsenzunterricht bewegen uns alle. Das Bildungsministerium hat am 8.4.2021 alle Schulen über die Dritte Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 8.4.2021 für das Land MV informiert. Alle Verordnungen und Hinweisschreiben finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums (www.bildung-mv.de).

„Die aktuelle 2. Schul-Corona-Verordnung sieht nunmehr 2 Stufen vor:

Stufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz bis unter 150 sowie

Stufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 150.

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Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

in der Hoffnung, dass Sie ein schönes und gesundes Osterfest hatten, begrüße ich alle Schülerinnen und Schüler der Schule wieder im Präsenzunterricht.

Wie zu erwarten gibt es gleich mit Schulbeginn aktuelle Änderungen in der Schul-Corona-Verordnung zu vermelden, welche ab 12.4.2021 gelten.

Ganz wichtig:

Es wurden neue Inzidenzwerte für den Präsenzunterricht festgelegt. Ab 12.4.2021 gilt bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 weiter die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen. Bislang war hier der Wert bis 100 festgelegt.

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Liebe Eltern der Klassen 5 bis 10,

unsere 12. Klasse befindet sich bereits im prüfungsrelevanten Unterricht. Die Klasse 10b hat zwar noch Unterricht nach Plan, jedoch beginnen in beiden Klassen bereits Ende April die Prüfungen. Wir wünschen allen Teilnehmern beste Erfolge.

Mit heutigem Schreiben informiere ich Sie über unsere Unterrichtsplanung direkt nach den Osterferien.

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Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

wie schön! Unsere Schule befindet sich in Schwerin und solange die 7-Tage-Inzidenzen unter 100 liegen, können wir unseren Schulbetrieb wie geplant gestalten. Und dank Ihrer Mithilfe bei der Durchführung der Selbsttests können wir Schritt für Schritt zum Normalbetrieb übergehen. Ich danke allen Eltern dafür, die dies aktiv mitgestalten. Nur wenn wir sicher sind, dass alle Kinder negativ getestet sind, werden wir weitere Lockerungen in der Schule durchsetzen können. Es geht um unser aller Gesundheit!

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Gesundheitsbestätigung für den 8.04.21

Liebe Eltern der Klassen 5 bis 12,

mit der weiteren Schulöffnung verfolgen wir den Versuch, uns einem normalen Schulalltag anzunähern. Das bedeutet, dass die Abschlussklassen 10 b und 12 sich weiterhin vor Ort in der direkten Prüfungsvorbereitung befinden. Für die 5. und 6. Klassen gilt nur in dieser Woche noch die freiwillige Präsenz und die 7. bis 10. Klassen (10a) kommen ab Mittwoch wieder in den Präsenzunterricht zurück. Da wir relativ kleine Klassen haben, gestalten wir den Präsenzunterricht wie folgt:

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Hier finden Sie eine Anleitung für den Selbsttest:

https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1633672

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

im heutigen Schreiben informiere ich Sie über die Teststrategie des Bildungsministeriums.

Geplant ist eine mindestens einmal wöchentliche Testung aller Schülerinnen und Schüler. Die Testung erfolgt mit Antigen-Schnelltests, die zur Eigenanwendung durch Laien zugelassen sind, innerhalb des Klassenverbandes unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer. Diese weisen die Schülerinnen und Schüler in die Handhabung ein. Die Selbsttestung ist freiwillig und kostenlos für die Eltern.

Wichtig: Bitte geben Sie Ihrem Kind die unterschriebene Einverständniserklärung mit, ansonsten darf Ihr Kind an der Testung nicht teilnehmen.

Was passiert, wenn der Selbsttest positiv ist? In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten sofort durch die Schule telefonisch informiert, das Kind wird von der Schule abgeholt und muss sich beim Hausarzt einem PCR-Test unterziehen. Nur wenn dieser negativ ist, darf das Kind wieder in die Schule.

Bitte bedenken Sie auch, dass Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen aus Sicherheitsgründen nicht in die Schule kommen dürfen.

Beiliegend finden Sie den Elternbrief des Bildungsministeriums sowie das Formular der Einverständniserklärung.

Ihre Nadja Richter

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule,

seit Pandemiebeginn sind wir ja schon einiges gewohnt. Vor allem haben wir gelernt, in relativ kurzer Zeit umzudenken und neu zu planen. Am Freitagnachmittag erreichte uns folgende Botschaft aus dem Bildungsministerium: Die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 beginnt bereits ab dem 17. März 2021. Die Öffnung der Schulen folgt nun nach den Worten des Ministeriums dem Grundsatz „Testen-Impfen-Schützen-Öffnen“ (Hinweisschreiben Nr. 151 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 12.03.2021).

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Liebe Eltern der Klassen 5 und 6 der Neumühler Schule Schwerin,

mit diesem Schreiben informiere ich Sie über die Umsetzung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.2.2021 an unserer Schule.

Bei der derzeit geltenden Inzidenz ist die Präsenzpflicht für alle Schüler aufgehoben. Für die Klassen 5 und 6 bieten wir ab Mittwoch, dem 24.2.2021, freiwilligen Präsenzunterricht an. Die Klassen 10b und 12 sind ebenfalls in der Schule.

Schüler, die ohne vom Schulamt genehmigte Freistellung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen formlos, schriftlich von Ihnen, liebe Eltern, abgemeldet werden. Diese Schüler erhalten die Aufgabenpakete weiterhin über itslearning, allerdings ohne den Anspruch auf detailliertes Feedback vom Lehrer.

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Liebe Eltern der Neumühler Schule,

wie in meiner letzten Mitteilung vom Freitag, den 19.2.2021, auf der Internetseite dargelegt, öffnen wir für alle Schülerinnen der Klassen 1 bis 6 ab 22.2.2021 die Schule in Form der freiwilligen Präsenz.

In der Zweiten Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (2. Schul-Corona-Verordnung - 2. SchulCoronaVO M-V) vom 15. Februar 2021 heißt es als Regelung ab dem 24.2.2021:

„(1)      Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

(2)        Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen gemäß § 7b Absatz 1 Satz 2 und wird ein freiwilliger Präsenzunterricht angeboten. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.“

 

Das ermöglicht uns, wieder für alle Schülerinnen und Schüler ab 24.02.2021 Präsenzunterricht anzubieten, wenn auch aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen mit einer veränderten Stundentafel.

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Gesundheitsbescheinigung zur Vorlage in der Schule

 

Liebe Eltern der Neumühler Schwerin,

wie versprochen, für Sie zusammengefasst die aktuellsten Informationen zum Schulbesuch nach den Winterferien:

Um es relativ kurz zu formulieren… prinzipiell bleibt für die Schulen in Schwerin und Umgebung alles ähnlich, wie es vor den Ferien durch die Landesregierung geregelt wurde. Nur so viel: Wenn Ihr Kind Schüler/in der Klassen 1 bis 6 unserer Schule ist, kann es ab 22.02.2021 in der Schule kommen. Im Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiter heißt es: „In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.“ Gleiches gilt für die Klassen 5 und 6 entsprechend.

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Gesundheitsbescheinigung zur Vorlage in der Schule

 

Liebe Eltern der Neumühler Schule Schwerin,

am Freitag gibt es für Ihre Kinder die Halbjahreszeugnisse. Zeugnisse für ein Schuljahr, das nur zu einem Bruchteil als ein normales Halbjahr zu bezeichnen ist.

Glücklich über die derzeitige Situation an den Schulen ist mit Sicherheit keiner. Ich muss dabei insbesondere an die Eltern denken, die mit hohem persönlichen Kraftaufwand die eigenen Kinder zu Hause betreuen und versuchen, die vielfältigen Aufgaben des Homeschoolings zu meistern. Ihnen gilt mein Dank, ...

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Gesundheitsbescheinigung zur Vorlage in der Schule